Landgericht Berlin: Bei “Fallen”seite im Internet wird kein Vertrag geschlossen!
21. November 2011 — Das Landgericht Berlin hat mit einem Urteil vom 21.10.2011 – 50 S 143/10 – entschieden, dass bei den “Abofallenseiten” der OPM Media GmbH “live2gether.de” kein Vertrag zustande kommt, wenn der Verbraucher sich auf diesen Seiten anmeldet. Das Landgericht entschied als Berufungsinstanz über…
