Verarschen ist nicht gleich Bescheißen
1. Januar 2010 — Im vorliegenden Fall ging es um einen Anbieter (Firma A.) der es unterlassen sollte im geschäftlichen Verkehr zu behaupten, dass ein Mitbewerber (Firma T.) seine Kunden „bescheiße“. Firma A. gab eine Unterlassungserklärung in der u.a. folgendes zu lesen war: “lm geschäftlichen Verkehr zu Zw…

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