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“Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich ein Internet-fähiges Gerät besitze, auch wenn ich gar keinen Internet-Anschluss habe? Tja, dann werde ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden.”
via Basic Thinking
Ein neues Kapitel aus der Reihe Ärger für Blogger:
Heute: MediaMarkt & Joachim Steinhöfel ./. rainersacht (siehe auch hier, hier und auch hier)
Spiegel-Online: “Wenige Monate nach seiner Verurteilung beschftigt der Ex-Jurastudent Magnus Gfgen die Justiz abermals: Der Mrder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler hat vor dem Europischen Gerichtshof fr Menschenrechte ein Beschwerdeverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht.”
Spiegel-Online berichtet heute von einem neuen Streit zwischen Heise und der Musikbranche.
Heise online hatte auf das laut LG Mnchen urheberrechtswidrige Angebot “ALLOFMP3” verlinkt, um – laut Angaben von Spiegel-Online – eine Klage zu provozieren. Heise online bestritt gegenber dem Spiegel den Vorwurf – welcher sich jedoch nach kurzer Recherche erhrtet. Schon am 06.07.05 hatte heise ber “ALLOFMP3” berichtet, in dem Artikel jedoch jede Verlinkung unterlassen. Am 08.07.05 wurde dann in einem neuen Artikel auch auf das Angebot verlinkt.
brigens: Das Berufungsverfahren um die Strerhaftung durch Verlinken, in welchem der Heise Zeitschriften Verlag in erster Instanz am 07. Mrz 2005 unterlag, findet am 28. Juli 2005 statt.
Schadensersatzansprche von Anlegern wegen angeblich fehlerhafter Beratung bei Wertpapierkufen verjhren in drei Jahren nach dem Kauf der Papiere, nicht erst in drei Jahren nach dem Eintritt von Kursverlusten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 8. Mrz zu 37 a WpHG entschieden (Az.: XI ZR 170/04).
Die oberste Instanz im Zivilrecht besttigte damit die Rechtsauffassung von Nrr-Anwalt Hans Christian Kirchner. Er hatte in diesem Verfahren die Landesbank Berlin in den ersten beiden Instanzen, Landgericht und Kammergericht Berlin, vertreten. Eine Sekundrhaftung der Banken wegen mangelnder Aufklrung ihrer Kunden ber die Verjhrung schloss der BGH ebenfalls aus. Die Entscheidung bringt Rechtssicherheit fr den Finanzplatz Deutschland, sagte Kirchner. Die juristische Aufarbeitung von Kursverlusten aus der Zeit bis Februar 2002 ist damit abgeschlossen.”
Berlin (ots) – Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughfen (ADV) begrt, dass das am 15. Januar 2005 in Kraft getretene Luftsicherheitsgesetz einer berprfung durch das Bundesverfassungsgericht unterzogen wird. Die deutschen Flughfen untersttzen grundstzlich alle notwendigen Manahmen zur Abwehr terroristischer Angriffe auf den Luftverkehr, halten jedoch verschiedene Regelungen des Gesetzes fr verfassungsrechtlich unzulssig.
Dieses gilt aus ihrer Sicht fr Regelungen, mit denen Verantwortlichkeiten fr die Sicherheit im Luftverkehr auf die Flughfen verlagert werden und diese insoweit auch die Kosten der Terrorismusbekmpfung zu tragen haben. Die Position der ADV, dass Sicherheitsaufgaben, die dem Gewaltmonopol des Staates unterliegen, nicht auf Flughfen und Airlines als Privatrechtssubjekte bertragen werden drfen, wird durch ein verfassungsrechtliches Gutachten besttigt. Danach handelt es sich bei der Durchsuchung von Personal, das in ausgewiesenen Sicherheitsbereichen ttig wird, um eine hoheitliche Aufgabe, zu der nicht – wie im Luftsicherheitsgesetz vorgesehen – die Flughfen verpflichtet werden knnen. Auch die Entscheidung des Gesetzgebers, der Luftverkehrsbranche die Schulungspflicht fr Sicherheitspersonal aufzubrden, ist unzulssig und in der dem Gesetz zugrunde liegenden EU-Luftsicherheitsverordnung den Behrden und nicht den Flughfen zugewiesen.
Bernd Nierobisch, Geschftsfhrer der ADV: “Es ist unverzichtbar, dass smtliche verfassungsrechtlichen Probleme des Gesetzes ausgerumt werden. Die Flughfen haben whrend des Gesetzgebungsverfahrens immer wieder darauf hingewiesen, dass Bestrebungen, mit diesem Gesetz der Luftverkehrsbranche Verantwortung in der Terrorismusbekmpfung zuzuweisen und sie gleichzeitig mit den Kosten der Sicherheitsmanahmen zu belasten, rechtlich keinen Bestand haben knnen, da terroristische Angriffe letztlich immer auf das Gemeinwesen als Ganzes und nicht auf ein Unternehmen zielen. Die deutschen Flughfen sind daher entschlossen, die ihnen zur Verfgung stehenden rechtlichen Mittel auszuschpfen, um gegen das Gesetz und seine Folgen vorzugehen.”
Originaltext: ADV Deutsche Verkehrsflughfen
Der Klner Express berichtet heute erneut ber den teuren Fehler einer Finanzamt-Sachbearbeiterin (JuraBlogs berichtete).
Statt der vom Anwalt geforderten 2,3 Millionen Euro Honorar fr die Arbeit an einen einzigen Brief billigte die 1. Zivilkammer dem Anwalt nun immerhin 440.234,03 Euro zu. Der Streitwert belief sich aufgrund eines Organisationsmangels beim Finanzamt auf 2.319.000 Euro.
Drei Wochen bleiben nun Zeit zur Annahme. Bei Ablehnung entscheidet das Gericht…
Der Klner Express berichtet heute ber den Fehler einer Finanzamt-Sachbearbeiterin, welche sich in der Steuererklrung eines Rentners um 5 Stellen “vertippte”.
Die veranschlagte Einkommenssteuer belief sich nun auf 287 Millionen Euro. Um die irrtmliche Forderung zu klren wurde ein Anwalt eingeschaltet, der aufgrund des Streitwertes laut Gebhrenordnung nun 2,3 Millionen Euro verlangt..
UPDATE: Am 04.03.2005 berichtet das ZDF…