Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2015 im zweiten Staatsexamen in Hamburg. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Orginal-Mitschrift aus dem Zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen vom September 2015. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de. Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten.
Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Orginal-Mitschrift aus dem Zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hamburg im Januar 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de. Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten.
Dieser Fall beschäftigt sich mit den Rechtmäßigkeitsanforderungen an eine Abschleppmaßnahme und der Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs. Die Lösung zu diesem Fall wird am 15.08.2016 zur Verfügung gestellt! Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2015 im ersten Staatsexamen in Hamburg. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bremen vom Juli 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de. Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten.
Es ist nicht möglich, die Frage der Zulässigkeit einer Klage nicht zu beantworten und diese wegen feststehender Unbegründetheit abzuweisen. Schon wegen der Auswirkungen auf die Rechtskraft ergibt sich insoweit ein absoluter Vorrang der Zulässigkeits- vor der Begründetheitsprüfung. OLG Düsseldorf; Urteil vom 18.12.
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Absoluter Vorrang der Zulässigkeits- vor der Begründetheitsprüfung (OLG Düsseldorf; Urteil vom 18.12.2015 – I-4 U 94/14) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Die Feststellungsklage, § 256 ZPO I. Allgemeines Nach § 256 ZPO kann Klage auf – Feststellung des Bestehens oder Nichtbeste ...
Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Rheinland-Pfalz im Mai 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de. Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten.
Ein Verein richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung i.S.v. § 3 I 1 Alt. 3 VereinsG i.V.m. Art. 9 II Alt. 3 GG, wenn er eine Stiftung, die integraler Teil der Hisbollah ist, über einen langen Zeitraum und in beträchtlichem Umfang finanziell unterstützt, ihm die Zugehörigkeit der unterstützten Stiftung zur Hisbollah bekannt ist und er sich mit der Hisbollah einschl ...
Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Januar 2016 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in NRW im Juli 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de. Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Fall 10 – Die Kreuzfahrt Hier gibt es die vollständige Lösung zum Fall vom 05.08.2016. Dieser Fall beschäftigt sich mit den Voraussetzungen einer Abschleppmaßnahme vor dem Hintergrund des Verwaltungsvollstreckungsrechts und der Frage nach der richtigen Klageart für die Geltendmachung der Erstattung von Abschleppkosten durch den Bürger. Falls Ihr mit ...
Ein fehlgeschlagener Versuch liegt vor, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder naheliegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann und der Täter dies erkennt oder wenn er subjektiv die Vollendung nicht mehr für möglich hält, wobei es auf die Tätersicht nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung ankommt.
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Erkennen fehlender Vollendungsmöglichkeit bei fehlgeschlagenem Versuch (BGH; Beschluss vom 22.10.2015 – 4 StR 262/15) Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Der strafbefreiende Rücktritt vom Versuch, § 24 StGB Ist der tatbestandsmäßige Erfolg nicht eingetreten und das Delikt damit nic ...
Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern im Juni 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de. Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten.
Dieser Fall beschäftigt sich mit den Voraussetzungen einer Abschleppmaßnahme vor dem Hintergrund des Verwaltungsvollstreckungsrechts und der Frage nach der richtigen Klageart für die Geltendmachung der Erstattung von Abschleppkosten durch den Bürger. Die Lösung zu diesem Fall wird am 08.08.2016 zur Verfügung gestellt! Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versu ...
Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Januar 2016 im ersten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
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