Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Abwerben nicht unlauter ist, wenn der Abwerbende Adressen von Unternehmen verwendet, die öffentlich zugänglich und über das Internet abrufbar sind. Dies gilt auch, wenn diese Adressen zuvor dem Abwerbenden anvertraut worden sind. In dem zu entscheidenden Fall betrieb der Inhaber einer Tankstellenkette in einem ...
Zum vollständigen Artikel![Video: [UPDATED] Anwältin fliegt wegen Pokémon Go aus dem Gericht](http://asset2.blogday.net/grid/images/justillon-kuriose-rechtsnachrichten/tiny_updated-anwaeltin-fliegt-wegen-pokemon-go-aus-dem-gericht.png)


