Anwendung des § 181 InsO

Jana123

Sa, 06/08/2016 - 16:37

Foren:

Zivilrecht

Hallo zusammen,
ich hoffe, hier kennt sich vielleicht jemand besser im Insolvenzrecht aus als ich
Es wird eine Forderung iHv 4000 Euro aus unerlaubter Handlung zur Insolvenztabelle angemeldet. Der Schuldner widerspricht dem Vorliegen einer unerlaubten Handlung, also dem Vorliegen einer Ausnahme von der Restschuldbefreiung nach § 302 Nr. 1 InsO. Es wird daher Feststellungsklage dahingehend erhoben, dass die Forderung aus unerlaubter Handlung herrührt ...

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